advokaden: Rechtsanwalt Kaden - Verkehrsrecht Leipzig

Bild Rechtsanwalt Verkehrsrecht Leipzig aktuell.

Verkehrsrecht Leipzig - Rechtsanwalt Kaden

kurzfristige Termine nach Vereinbarung unter Telefon: 0341/35209725

In der Probezeit geblitzt - Fahrverbot umgehen - Unfall - Punkte vermeiden

Start

Strafrecht

Bußgeldbescheid

Probezeit

Verkehrsrecht

Blitzer in Leipzig

Impressum

Datenschutz

Kontakt

05.05.2012

Verkehrsstrafrecht Leipzig: Alkohol am Steuer

 

Bußgeldbescheid - Prüfen

Leipzig - Chemnitz - Dresden

Akteneinsicht in Bußgeldverfahren

Abstandsmessung - Ampelblitzer -  Geschwindigkeitsüberschreitung

 

___________________________________________

 

Ansprüche beim Verkehrsunfall

Herzlich Willkommen auf den Internetseiten von Rechtsanwalt Kaden in Leipzig

 

 

Bild RA Kaden

 

   Geschwindigkeitsmessung in Leipzig

 

   Verkehrsrecht Leipzig - Radarkontrolle

Verkehrrecht in und um Leipzig

Auf der Seite www.advokaden.de finden Sie viele interessante Informationen zum Thema Verkehrsrecht in und um Leipzig. Dabei möchte ich unter dem Link "Bußgeldbescheid" einiges Nützliches aus meiner Sicht als Rechtsanwalt zum Ablauf des Bußgeldverfahrens, mit einigen Beispielen in denen es Sinn macht, Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid einzulegen, so einfach wie möglich darstellen. Auch einige ausgewählte Urteile von  umliegenden Gerichten im Verkehrsrecht zu den Themen "Fahrverbot umgehen", Ampelblitzer,  Umweltzone Leipzig: Strafe, Bußgeld und Punkte umgehen (Umweltplakette/Feinstaubplakette) werden knapp im Überblick vorgestellt. Auch zu Anwaltskosten des Bußgeldverfahrens, und dem Thema Rechtschutzversicherung (ADAC - Rechtschutz, Advocard, Arag, DAS, Deurag, HUK & Co.) erfahren Sie das aus meiner Sicht Wichtigste.

Wichtiger Hinweis zum Verkehrsrecht

Es muss aber bereits jetzt darauf hingewiesen werden, dass auch Grundsatzurteile keine do-it-yourself- Anleitung sind, um ohne Rechtsanwalt loszuzuziehen und es immer auch den konkreten Einzellfall ankommt. Geschwindigkeitsmessungen im Raum Leipzig mit dem  häufig eingesetzten Einseitensensor ES3.0 der Firma ESO mit der Softwareversion 1.001,  1.002, 1.003 1.004 und neuerdings bereits 1.005 sind nicht grundsätzlich und immer unverwertbar und falsch, sondern nur in besonderen Einzelfällen. Auch sind Geschwindigkeitsmessungen kurz nach dem Ortsschild nicht immer unzulässig und führen insbesondere beim Amtsgericht Leipzig nur ausnahmsweise zum Absehen vom Fahrverbot oder gar zur Verfahrenseinstellung. Gleiches gilt für Abstandsmessungen auf der Autobahn mittels Videoaufzeichnung, bei denen der Verkehr auf der Autobahn gefilmt wird. Es kommt auch hier auf den Typ des Messgerätes und den Einzellfall an, ob das allgemeine Persönlichkeitsrecht nach Meinung des Bundesverfassungsgerichts verletzt ist und die Videobilder nicht verwertet werden dürfen. Welches Messgerät verwendet wurde und wo sich Fehler eingeschlichen haben könnten bekommt der Rechtsanwalt im Wege der Akteneinsicht bei er Bußgeldstelle im Ordnungsamt heraus. Bei Geschwindigkeitsmessungen mittels Lasermessung oder Radarkontrolle sind Fahrerfotos nach derzeitigem Stand der Rechtsprechung ohne Bedenken verwertbar. Radarkontrollen verstoßen in der Regel nicht gegen das allgemeine Persönlichkeitsrecht aus Art 2 Abs. 1 iVm. Art 1 Abs.1 GG. Allerdings bieten diese Geräte andere, zum Teil sogar bessere Angriffspunkte.

Auch sind Atemalkoholmessungen (AAK) nach dem Pusten ins Röhrchen nicht immer unzulässig, wenn Fehler im Verfahren gemacht wurden. Jedoch sollte wegen der harten Strafen bei  Alkohol am Steuer eine gründliche Prüfung erfolgen. Die Statistik zeigt, dass  auch bei Alkohol am Steuer häufiger ein Freispruch drin ist. Ähnliches gilt bei Trunkenheitsfahrten nach einer Blutprobe. Ob diese vor Gericht standhalten wird bedarf einer gründlichen Einzelfallprüfung.

Probeführerschein - Punkte in der Probezeit

Wird man in der Probezeit geblitzt zieht das in der Regel ein Aufbauseminar, bei weiteren Verstößen sogar die Entziehung der Fahrerlaubnis nach sich. Hier hilft es gelegentlich bereits, wenn man das Bußgeldverfahren so lange hinzieht, dass die Probezeit länger als ein Jahr abgelaufen ist. Bei durchschnittlichen Bußgeldverfahren von 9-15 Monaten Dauer ist dies ein realistischer Ansatz um ein Aufbauseminar zu vermeiden.

Fahrverbot verschieben

Ein Fahrverbot ist eine ärgerliche Sache und manchmal auch für die Existenz bedrohlich. Zwar können Bußgelder, Punkte und Fahrverbot durch Messfehler und Fehler im Verfahren häufig vermieden werden, dennoch gibt es auch genügend Fälle in denen sich kein Fehler finden lässt und das Fahrverbot einfach nicht zu vermeiden ist. In diesen Fällen hilft dann oft nur die Zeit. Ein Bußgeldverfahren dauert in der Regel 6-9 Monate an. Wenn man sich Mühe gibt auch länger. Erreicht man die Grenze von 2 Jahren nach der Tat und sind in der Zwischenzeit keine weiteren Eintragungen hinzugekommen, bewirkt allein die Verfahrensdauer, dass das Fahrverbot nicht mehr ausgesprochen werden kann (So jetzt z.B. das AG Dippoldiswalde in einer aktuellen Bußgeldsache mit Alkohol).

Und selbst wenn man diese Zeitgrenze nicht erreicht, schafft man es doch in den meisten Fällen, dass Fahrverbot wenigstens in den Jahresurlaub zu verschieben.

 

Im Themenbereich "Verkehrsrecht" finden Sie Hinweise zur zur Unfallabwicklung.

Was ich als Rechtsanwalt in Dresden mache finden Sie hier.

Wenn Sie sich für allgemeine Fragen des Verkehrsrechts interessieren, können Sie sich gern auf den Seiten "Bußgeldbescheid" und "Verkehrsrecht" informieren.

_________________________

Amtsgericht Leipzig - Strafen bei Trunkenheit im Verkehr

Trunkenheit im Verkehr ist gem. § 316 StGB eine Straftat und wird mit Geldstrafe oder sogar mit Haftstrafen im Gefängnis bestraft und unterscheidet sich somit erheblich vom Bußgeldverfahren. Dort drohen dem Ersttäter "nur" 500,00 Euro Geldbuße und ein Fahrverbot von 1 Monat Dauer.

Wegen Trunkenheit im Verkehr wird man in der Regel bestraft, wenn man ein Kraftfahrzeug mit einer Blutalkoholkonzentration von 1,1 Promille oder mehr, in Einzelfällen auch schon darunter, führt. Führen meint hier nicht nur fahren mit Motorkraft fahren, sondern auch anschieben oder rollen lassen.

Strafen bei § 316 StGB:

Leider ist § 316 StGB neben 315c StGB (gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr) und § 142 StGB (Unfallflucht) ein Massendelikt. Aus der Erfahrung an den sächsischen Gerichten heraus kann man damit sagen, dass die Strafen bei einer Kontrolle mit 1,1 Promille Alkohol bei etwa 1 Monatsgehalt Strafe, 5 Punkten in Flensburg und 6 Monaten Entzug der Fahrerlaubnis beginnen, bei 1,5 Promille im Schnitt bei zwei Monatsgehältern und 12 Monaten Entziehung liegen und bei Wiederholungstätern mit Sach- oder Personenschaden mit weit über 1,6 Promille bis zur Haftstrafe und Entziehung der Fahrerlaubnis für immer führen.

Ein Freispruch ist in solchen Verfahren nur selten möglich, weil die Tat in der Regel feststeht und grobe Verfahrensfehler eher die Ausnahme sind. Jedoch schafft man es meistens nur mit anwaltlicher Hilfe die Fahrerlaubnis schnell (mindestens 6 Monate) wieder zu erlangen. Ohne Beratung durch einen Anwalt  schafft man es oft nicht einmal, den Führerschein nach  24 Monaten zurückzubekommen. Denn die "Neuerteilung der Fahrerlaubnis" beginnt bereits mit der vorläufigen Entziehung und ist ein langer, harter Weg. (Der leider auch Geld kostet.)

Alkohol am Steuer II

Alkohol am Steuer wird `zurecht` nicht nur von Bußgeldstellen und Amtsgerichten in Leipzig hart bestraft. So war es im Jahr 2009 nun  auch vom Amtsgericht Dippoldiswalde geplant. Ein Betroffener sollte wegen 0,7 Promille Atemalkohol 500,00 Euro Bußgeld zahlen und einen Monat Fahrverbot erhalten. Dass es Zweifel an der Messung gab und der Mandant beruflich auf den Führerschein angewiesen war, zählte vorerst nicht. 5 Gerichtsverhandlungen, etliche Zeugenvernehmungen, ein Sachverständigengutachten und knapp zwei Jahre später gab es dann das erste Urteil. 500,00 Euro und 1 Monat Fahrverbot. Also nichts gewonnen... Etwas Erhellung brachte dem Mandanten dann das Oberlandesgericht, welches das Urteil wegen kleinerer Schönheitsfehler aufgehoben und  zurückverwiesen hatte. Dort lag die Akte dann wegen akuter Überarbeitung wieder fast 6 Monate rum. Kurz vor Verjährungseintritt gab es dann die 6. Gerichtsverhandlung. Ergebnis: Allein wegen der langen Verfahrensdauer wurde das Bußgeld auf 350,00 Euro reduziert und vom Fahrverbot abgesehen. Für den Mandanten gut, aber sicher kein alltäglich zu erreichendes Ergebnis.

Alkohol am Steuer

 "Herr Rechtsanwalt, bei Alkohol am Steuer bleibt es beim Fahrverbot!"  tönte es kürzlich in einem Bußgeldverfahren am Amtsgericht Leipzig. Und wegen der erheblichen Gefahren die Alkohol im Straßenverkehr mit sich bringt vielleicht auch zu Recht. Was war geschehen? In einem Bußgeldverfahren war an der Atemalkoholmessung mit etwa 0,7 Promille nichts zu beanstanden gewesen. Auch sonst konnte der Betroffene "nur" vorbringen, dass das Fahrverbot für ihn als selbstständigen Unternehmer erhebliche Kosten und Umstände mit sich bringt. Das war aber für die Richterin nicht ausreichend, um vom Regelfahrverbot abzusehen. Bei Geschwindigkeitsverstößen hat man es hingegen oft nicht so schwer. Eine Verdoppelung der Geldbuße, um das Fahrverbot zu umgehen, ist zwar bei weitem nicht mehr die Regel, aber auch nicht die absolute Ausnahme, wie manche meinen. Aber wo ist der Unterschied ob man mit zwei Bier (mehr sind 0,5 Promille in der Regel nicht) aus der Kneipe heimfährt oder mit 85 durch die Stadt brettert? Zumal die Promillegrenze noch vor kurzem bei 0,8 Promille lag?

Fahrverbot verlegen?

Dem Ersttäter räumt der Bußgeldkatalog, genauer eigentlich das StVG, eine 4-monats-Frist ein, in der das Fahrverbot angetreten werden kann. Manchmal reicht diese Zeit aber nicht aus, weil man das Fahrverbot gern in den Urlaub legen will und der aber weiter als 4 Monate in der Zukunft liegt. Hier kann man auch wenn die Sache ansonsten aussichtslos ist, durch eine geschickte Verfahrensverzögerung sein Ziel erreichen. Gleiches gilt umso mehr, wenn die 4-Monats-Frist beim zweiten Mal nicht gewährt wird oder es sich um ein Fahrverbot im Strafverfahren handelt.

Kein Fahrverbot trotz Voreintragungen mit 17 Punkten in Flensburg

Grobe oder beharrliche Verkehrsverstöße ziehen in der Regel neben einer Geldbuße und Punkten in Flensburg ein Fahrverbot nach sich. Grobe Verstöße sind dabei zum Beispiel erhebliche Geschwindigkeitsüberschreitungen oder erhebliche Verstöße bei Abstandsmessungen auf der Autobahn. Beharrlich handelt ein Verkehrsteilnehmer dann, wenn er wiederholt in geringem zeitlichen Abstand gegen Verkehrsvorschriften verstößt. Dennoch ist ein Fahrverbot nicht zwingend. Zwar hatte der Betroffene in einer Bußgeldsache vor dem Amtsgericht Dresden im Jahr vor der Gerichtsverhandlung bereits zwei Monate Fahrverbot (aus zwei Blitzern) erhalten, war noch in der Probezeit und hatte bereits 17 Punkte in Flensburg (auch das gibt´s in besonderen Fällen). Trotzdem kam er mit "nur" 200,00 Euro Geldbuße davon. Sicherlich ein Ausnahmefall. Hier war es so, dass der Betroffene in der Zwischenzeit ein Aufbauseminar besucht hatte, seinen Lebenswandel nachhaltig geändert hat, geständig war und Reue zeigte und das Verfahren bis zur Verurteilung 14 Monate andauerte. Diese Vielzahl von Besonderheiten und die Tatsache, dass der Betroffene bereits 17 Punkte in Flensburg hatte und beim nächsten kleinsten Verstoß den Führerschein entzogen bekommt genügten dem Richter um hier (26 km/h innerorts) von einem Fahrverbot abzusehen.

Punkte nach einem Verkehrsunfall vermeiden

Das Amtsgericht Leipzig hat in einer neuerlichen Entscheidung klargestellt, dass es nach einem Unfall im Straßenverkehr ausreicht, den Unfallverursacher mit 35,00 Euro zu verwarnen. Dies gilt auch, wenn ein grober Verkehrsverstoß zu dem Unfall geführt hat und der Unfallverursacher selbst erheblichen Schaden erleidet. Hier war es so, dass die Stadt Leipzig einen Bußgeldbescheid über 120,00 Euro und 3 Punkten erlassen hatte, der Unfallverursacher aber 300,00 Selbstbehalt der Kaskoversicherung und 150,00 Euro der Rechtschutzversicherung zu tragen hatte und sein neuwertiger PKW einen erheblichen Wertverlust erlitten hatte. Nach Ansicht des Amtsgerichts war diese Beeinträchtigung ausreichend, um den Betroffnen zukünftig zum "ordentlichen Fahren" zu ermahnen.

ADAC überarbeitet Kaufverträge

Der ADAC stellt seinen Mitgliedern viele nützliche und zum Großteil kostenlose Informationen zur Verfügung. So auch Musterkaufverträge für den Gebrauchtwagenkauf durch Privatpersonen. Leider zeigten diese Verträge in der Vergangenheit ab und an schwächen beim Gewährleistungsausschluss, sodass auch Privatpersonen im Ernstfall vereinzelt für Sachmängel haften mussten.

Neue Blitzer in Chemnitz

Seit Ende September 2011 sind in Chemnitz nun noch mehr Radarfallen zur Bekämpfung von Geschwindigkeitsüberschreitungen im Stadtzentrum aufgebaut. Schon bei der ein oder anderen alten Anlage und auch dem mobilen ESO 3.0 Blitzer auf der Autobahn A 72 / A 4 hat man sich in der Vergangenheit nach dem Sinn gefragt und ob es sich dort um eine Gefahrenstelle oder doch eher um eine Zahlstelle der Stadt Chemnitz handelt. Bei den neuen Blitzern auf der Leipziger Straße und der Neefestraße wird sich der ein oder andere zu Recht die selbe Frage stellen. Zwar wird der Aufbau der neuen Blitzer in Chemnitz mit zahlreichen Unfällen gerechtfertigt, doch fragt sich, ob Punktuelle Messstellen, die ohnehin nach kurzer Zeit jedem bekannt sind, wirklich vor Unfällen schützen. Auch muss man beachten, dass es sich hier um gut ausgebaute Straßen handelt, die gerade zu Zeiten mit geringem Verkehrsaufkommen (zum Beispiel nachts) kaum Gefahren bieten. Es bleibt daher abzuwarten wie das Amtsgericht Chemnitz mit den neuen Anlagen umgeht und ob an diesen Messstellen immer der Bußgeldkatalog das Maß der dinge sein muss oder in dem ein oder anderen Fall ein Punkt oder Fahrverbot entfallen kann..

Bußgeld nach Verkehrsunfall abwenden

Ist man an einem Unfall schuld, kommt im schlimmsten Fall neben dem Sachschaden und dem "Ärger" mit der Versicherung auch noch ein Bußgeldbescheid mit Punkten in Flensburg oder sogar ein Strafbefehl vom Amtsgericht wegen fahrlässiger Körperverletzung auf einen zu. Nach einer aktuellen Entscheidung des Amtsgerichts Leipzig hat die zuständige Bußgeldrichterin entschieden, dass ein Unfallverursacher dann nicht notwendigerweise mit einem Bußgeldbescheid "belegt" werden muss, wenn ihn die Gesamtumstände des Unfalls, insbesondere der erlittene Eigenschaden, so hart treffen, dass ein Bußgeld zur Einwirkung auf den Unfallverursacher nicht notwendig erscheint.

Alkohol am Steuer

Wird man nach ein paar Bier mit Alkohol am Steuer wegen einer Trunkenheitsfahrt erwischt, droht neben Strafe oder Bußgeld auch Fahrverbot oder sogar die Entziehung der Fahrerlaubnis. Gut meint der ein oder andere, lauf ich eben eine Weile... Aber damit ist das Ende meist noch nicht erreicht. Denn wird man mit Alkohol am Steuer in einen Unfall verwickelt, wird die Kaskoversicherung oft leistungsfrei. Zwar bezahlt die KFZ Haftpflichtversicherung den Schaden des Unfallgegners trotzdem, holt ihn sich dann aber oft zum Teil oder vollständig vom Unfallverursacher wieder.

Um dies zu vermeiden sollte man bereits im Strafverfahren beginnen, sich gegen alle Vorwürfe zu verteidigen. Zum einen hat man die Chance die Strafe zu vermeiden, den Führerschein zu behalten und vor allem Regressansprüche der Versicherung abzuwehren.

Probleme mit der Messung Leica XV3

Das Laser - Geschwindigkeitsmessgerät Leica XV3 ist der digitale Nachfolger der Leica XV2 der Firma Leivtec. Wo die XV2 noch erhebliche Probleme bei der Verwertbarkeit der gewonnenen Fahrerfotos bereitete, soll die Leica XV3 nun absolut beweissichere Fotos liefern und auch sonst unangreifbar sein. Allerdings zeigen sich nun erneut Probleme bei der Gerätebedienung. Messbeamte beachten zum Teil (wohl aus Unwissenheit) wesentliche Vorschriften der Bedienungsanleitung nicht. Fehlmessungen sind somit nicht ausgeschlossen. Wie sich diese Fehler aber in der Praxis vor den Amtsgerichten auswirkt ist derzeit noch unklar.

Geschwindigkeitsmessung mit ES 3.0 der Firma ESO

In einem Bußgeldverfahren vor dem Amtsgericht Chemnitz sollte ein Betroffener zu einer Geldbuße von 160,00 Euro und einem Monat Fahrverbot verurteilt werden. Ein vom Gericht eingeholtes Sachverständigengutachten kam aber im Verlauf des Verfahrens zu dem Ergebnis, dass die Messung nicht in allen Punkten nachvollzogen werden konnte. Insbesondere traten bei dem Messgerät, welches bereits mit der Softwareversion 1.002 ausgestattet war, die gleichen Probleme auf wie bei der Version 1.001.

Das Verfahren wurde deswegen gem. § 47 II OwiG eingestellt. Wir brauchen keinen neuen Präzedenzfall vor dem OLG... So der Bußgeldrichter.

Blutprobe nach einer Trunkenheitsfahrt oft nicht verwertbar

Blutproben nach einer Polizeikontrolle im Straßenverkehr müssen, um in einem Strafverfahren verwertbar zu sein, in der Regel durch einen Richter und nicht durch den Staatsanwalt oder sogar die Polizei angeordnet werden. Dieser Meinung ist jedenfalls das Oberlandesgericht Celle 2. Strafsenat, Beschluss vom 11.08.2010 - 32 Ss 101/10. Wird der Richtervorbehalt nur umgangen, weil am Wochenende oder Nachts kein Richter zu erreichen ist, liegt ein "Organisationsmangel der Justiz" vor, der dem Beschuldigten nicht zur Last gelegt werden darf. Die Blutprobe ist somit unverwertbar.

________________________

 

Verkehrsrecht Leipzig - Bußgeldbescheid - Fahrverbot - Geschwindigkeitsüberschreitung - Rote Ampel überfahren

Rechtsanwalt Alexander Kaden: Zweigniederlassung Grassistraße 12, 04107 Leipzig

Seit 2010 in Leipzig.

Rechtsanwalt Alexander Kaden: Zweigniederlassung Grassistraße 12, 04107 Leipzig

Termine zur Beratung im Verkehrsrecht in Leipzig (Unfall, Bußgeld, Strafrecht) nach Vereinbarung unter 0341/35209725

 

 

 

 

Für im Verkehrsrecht tätige Rechtsanwälte in Leipzig:

Im Verkehrsrecht tätige Anwälte in Leipzig und Umgebung (z.B: Torgau, Borna, Grimma, Wurzen, Eilenburg, Nossen etc.) und Kollegen mit dem Titel Fachanwalt für Verkehrsrecht sind herzlich zum Erfahrungs- oder Linktausch willkommen. Zudem nehme ich für Kollegen gern Terminsvertretung Dresden und Umgebung, von Meißen bis Dippoldiswalde und Pirna war.

Zur fachlichen Diskussion sind auch Richter, Staatsanwälte und Mitarbeiter der zentralen Bußgeldstelle eingeladen um aktuelle Probleme des Verkehrsrechts zu erörtern.

Häufige Anfragen: ADAC Anwalt Leipzig, Anwalt Verkehrsrecht Leipzig oder auch Rechtsanwalt Verkehrsrecht Leipzig. ADAC Rechtschutzversicherung, Anwälte Verkehrsrecht Leipzig und Anwaltskosten gesucht. Andere wollten Verkehrsrechtler, Unfall, Totalschaden, Geldstrafe, Ärger mit Versicherungen oder Bußgeld nach einem Unfall finden. Rechtsanwalt Verkehrsrecht Leipzig. Zu schnell über die rote Ampel, Urteil zu Videomessungen und Pension in Dresden waren auch Suchbegriffe. Geblitzt und nun? Unfall was muss ich tun? Hilfe Verkehrsunfall! Über meine Tätigkeit als Rechtsanwalt in Dresden erfahren Sie hier mehr. Bisher selten wird die Wortgruppe Rechtsanwalt Strafrecht Dresden gesucht. Ampelblitzer. Nutzungsausfallgeld. Rechtsanwalt Verkehrsrecht Chemnitz

Aktuelle zum Thema Verkehrsunfall - was steht mir zu, Bußgeldrecht und Strafrecht finden Sie bald hier.

Rechtsanwalt Strafrecht Dresden

Demnächst in Chemnitz

http://www.rollos-jalousien-plissees.de/