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Irreführende Verkehrszeichen

 

Mit Urteil vom 18.06.2014 entschied das für Bußgeldsachen zuständige Amtsgericht Ingolstadt, dass eine irreführende Beschilderung nicht nur dazu führt, dass ein Fahrverbot nicht verhängt werden darf (so OLG Bamberg 06.06.2013) sondern auch bei Ordnungswidrigkeiten im Verkehrsrecht, die nur mit Punkten belegt sind, kein Regelfall vorliegt.

Damit kann auch nicht das Regelbußgeld verhängt werden. Hier wurden aus 120,00 Euro und einem Punkt, 35,00 Euro ohne Punkte.

 

 

 

 

 

 Verkehrsrecht Leipzig - Bußgeldbescheid - Fahrverbot - Geschwindigkeitsüberschreitung - Rote Ampel überfahren - Verkehrsanwalt

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