Wenn Sie Ihre
Rechte
aus einem
Verkehrsunfall mit
Sachschaden
bequem per Mail abwickeln wollen, drucken Sie sich bitte die
folgenden Dokumente aus und senden Sie mir
ausgefüllt per Mail, Fax oder Post zurück.
Selbstverständlich stehe ich auch gern für eine persönliche
Beratung zur Verfügung.
Die Anwaltskosten
trägt, wenn Sie keine Schuld an dem Unfall haben, die
Versicherung des Unfallgegners.
Wenn die Unterlagen hier angekommen sind
erhalten Sie von mir eine Beratung mit wichtigen Hinweisen
im
Verkehrsrecht, die Sie unbedingt
beachten müssen. Andernfalls laufen Sie Gefahr viel Geld zu
verlieren.
Vollmacht
Fragebogen
Wertgebührenhinweis
Die Unterlagen können Sie
per Fax senden an
0351-79588485
oder per Mail an
kaden@rechtsanwalt-kaden-dresden.de
oder per Post an
Rechtsanwalt Alexander Kaden
Königsbrücker Landstraße 29b, 01109 Dresden
senden.
Kosten
Die Kosten die einem "unschuldigen
Unfallopfer" durch die Beauftragung eines Rechtsanwaltes
entstehen, muss der Unfallgegner oder dessen Versicherung
bezahlen, ohne dass der Geschädigte zuvor eine Mahnung oder
Fristsetzung ausgesprochen hat. Die Kosten für den
Rechtsanwalt des Unfallverursachers werden ggf. von dessen
Rechtschutzversicherung (Zb. ADAC, HUK, DAS, Deurag, ARAG,
Zurich, Allianz etc) übernommen. Dabei sind die Kosten für
einen
Fachanwalt für Verkehrsrecht nicht höher. |