Persönliches Gespräch mit dem Anwalt
Gerade im Strafrecht ist
Vertrauen zwischen Rechtsanwalt und Mandant besonders
wichtig. Ob die Chemie stimmt, stellt sich erst im
persönlichen Gespräch miteinander heraus. Aus diesem Grunde
halte ich in Strafsachen nicht viel von
sog."Onlinemandaten".
Das Erste Gespräch
Im ersten Gespräch haben
Sie die Gelegenheit, Ihr Anliegen umfassend darzustellen und
alle für Sie wichtigen Fragen loszuwerden. Man lernt sich
kennen und der Rechtsanwalt kann Ihnen meistens bereits eine
erste Einschätzung in der Sache mitteilen. Über anfallende
Kosten werden Sie, wenn Sie es wünschen, vorab und umfassen
informiert.
Strafrecht und
Bußgeldverfahren
Das Strafrecht ist mit dem
Bußgeldverfahren eng verwand. Ab und an wird auch ein
Strafverfahren zum Bußgeldverfahren und andersrum. Aus
diesem Grunde
gehört auch die Verteidigung in Bußgeldsachen zu meinen
Interessen in Leipzig. So zum Beispiel beim Überfahren einer Ampel
bei Rot mit Personenschaden (etwa qualifizierter Rotlichtverstoß)
bei dem es zu einem Strafverfahren wegen fahrlässiger
Körperverletzung gekommen ist, bei zu schnellem
Fahren bei einer
Lasermessung oder Radarkontrolle oder dem
Unterschreiten des erforderlichen Mindestabstandes bei einer
Abstandsmessung auf der Autobahn. |