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Verkehrsrecht in Leipzig

 

Bei einem Verkehrsunfall verzichten viele Geschädigte aus purer Unwissenheit auf einen Teil Ihrer berechtigten Ansprüche. Dies ist auch deshalb bedauerlich, weil die Anwaltskosten des Unfallopfers von der gegnerischen Haftpflichtversicherung getragen werden.

Typische Positionen bei Sachschaden sind neben den Reparaturkosten:

An- & Abmeldung, Standkosten, Mietwagen, Nutzungsausfall, Wertminderung, Auslagenpauschale, Verbringungskosten

Kosten

Die Kosten, die einem "unschuldigen Unfallopfer" durch die Beauftragung eines Verkehrsrechtsanwalts entstehen, muss der Unfallgegner oder dessen Versicherung bezahlen, ohne dass der Geschädigte zuvor eine Mahnung oder Fristsetzung ausgesprochen hat. Die Kosten für den Rechtsanwalt des Unfallverursachers werden ggf. von dessen Rechtschutzversicherung übernommen.

 

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