Kosten
und Gebühren
Sofern Sie über keine
Rechtschutzversicherung (ADAC, Allianz, HUK etc.) verfügen,
kostet die Akteneinsicht bis einschließlich einer ersten
Beratung pauschal 150,00 Euro netto. (Das bedeutet dass in
der Regel zu diesem Betrag noch die gesetzliche Mwst in Höhe
von derzeit 19 Prozent hinzukommt)
Alle weiteren Kosten richten sich nach dem RVG. Auf
Wunsch werden Sie über alle Kosten im voraus informiert.
Andernfalls werden die Kosten
vorab mit der Rechtschutzversicherung abgestimmt und eine
Deckungszusage eingeholt. Übrigens sind Sie bei den meisten
Versicherungen in der Wahl des Rechtsanwaltes frei. Sie
müssen also nicht zum Vertragsanwalt des ADAC, der ARAG oder
der jeweiligen Rechtschutzversicherung gehen. Die
Rechtschutzversicherung übernimmt gemäß ihren ARB alle
Kosten des Verfahrens.
Alkohol am Steuer
Eine
Trunkenheitsfahrt bedeutet in den meisten Fällen mindestens
einen Monat Fahrverbot und 500,00 Euro Geldbuße. Bei
wesentlich mehr als 0,5 Promille Alkohol im Blut kann es
aber auch schnell zu einem Strafverfahren mit erheblich
eingreifenderen Geldstrafen oder sogar Freiheitsstrafen mit
gleichlaufender Entziehung der Fahrerlaubnis kommen. Hier
erfahren Sie mehr zum Thema
Alkohol am Steuer.
Abstandsmessung Autobahn
Abstandsmessungen sind im Gegensatz zu normalen Blitzern
kaum im voraus zu erkennen. Die Aufnahmegeräte erfassen den
Betroffenen auf der Autobahn bereits mehrere hundert Meter
vor der Messstelle an der das eigentliche Blitzfoto
angefertigt wird. Trotzdem können auch
Abstandsmessungen
fehlerhaft sein.
Fahrverbot umwandeln
In
besonderen Ausnahmefällen ist es sogar möglich, das
Fahrverbot in eine angemessen erhöhte Geldbuße umzuwandeln.
Um das Fahrverbot aber auf diese Weise zu umgehen, muss eine
besondere Härte plausibel dargestellt werden. Paradebeispiel
ist hier etwa der Taxifahrer oder Handelsvertreter im
Außendienst.
In
besonderen Fällen können auch einzelne Fahrzeuge vom
Fahrverbot ausgenommen werden. Zum Beispiel ist es möglich,
dem Landwirt das Fahren mit seinen Agrarmaschinen zu
gestatten, wenn er andernfalls seine Felder nicht
bewirtschaften könnte.
Bloße Unannehmlichkeiten, wie
ein beschwerlicher Arbeitsweg sind hingegen in der Regel
hinzunehmen und als "Denkzettel" beabsichtig.
Geschwindigkeitsüberschreitung
Geschwindigkeitsüberschreitungen werden in Deutschland seit
jeher nur verhältnismäßig milde bestraft. Unseren Nachbarn
drohen hier weitaus drastischere Strafen. Trotzdem nimmt
auch hierzulande die Erfolgsquote bei der Ahndung zu.
Geschwindigkeitsmessgeräte arbeiten heute zum Teil mit
Blitzern die das menschliche Auge nur schwer erkennen kann.
Die Fehlerquoten unterscheiden sich dabei von Gerät zu Gerät
erheblich.
Mehr zu Radarmessung,
Lasermessung und Starenkasten finden Sie hier.
Beim
Überfahren einer Roten Ampel zeigt sich neben der Frage der
richtigen Ampelschaltung oft auch das Problem, dass auch
aufmerksame Kraftfahrer durch das Verhalten der anderen
Verkehrsteilnehmer beeinflusst werden. Die unter dem Begriff
des sog. Augenblicksversagen zusammengefasste Rechtsprechung
geht davon aus, dass ein kurzes Versagen selbst dem besten
Kraftfahrer unterläuft und kein Fahrverbot rechtfertigt.
Bußgeld, Strafe,
Bußgeldkatalog
Der
neue Bußgeldkatalog
hat die Strafen für Verkehrsordnungswidrigkeiten erheblich
angezogen. Einen Auszug für Bußgelder bei
Geschwindigkeitsüberschreitungen innerorts und außerorts
finden Sie hier. Auf der Internetseite
www.einspruch-gegen-bussgeldbescheid.de
finden Sie viele nützliche
Informationen rund um das Thema Bußgeldbescheid. |